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Stigmatisierung
Angelverbände gehören in den jeweiligen Bundesländern zu den größten anerkannten Naturschutzverbänden. Naturschutzfachliche Bewertungen stellen oft Aspekte wie Entnahme oder Störung in den Vordergrund. Wie lässt sich der Schutz und die Nutzung der Natur durch Angler aus ihrer Sicht vereinbaren?
SPD: Angeln und Naturschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Doch heutzutage können Angler erhebliche Mengen einzelner Fischbestände entnehmen. Wir müssen daher neue Möglichkeiten und Methoden finden, um die entnommenen Fangbestände zu ermitteln. Das ist wichtig, denn eine bestandserhaltende Fischerei ist elementar. Zwar geht der Nachhaltigkeitskurs der Fischerei weiter. Aber es gibt auch Schattenseiten. Der Dorsch-Bestand der westlichen Ostsee ist bereits derart zusammengebrochen, dass in absehbarer Zeit eine Erholung unwahrscheinlich ist. Umso entscheidender ist es, dass wir unsere Ressourcen schützen und nachhaltig nutzbar machen. Dabei muss auch nach neuen Wegen gesucht werden, um Fischbestände zu schonen.
CDU/CSU: „Schützen durch Nützen“ ist unser Grundsatz für eine nachhaltige Gewässernutzung. Einschränkungen dürfen nach unserer Überzeugung nicht willkürlich erfolgen, sondern nur, wenn der jeweilige Schutzzweck diese erfordert.
GRÜNE: Siehe Frage 2.
FDP: Das große Engagement von Anglern für den Naturschutz erkennen wir Freie Demokraten ausdrücklich an. Viele Angler, die eine anerkannte Prüfung als Nachweis ihrer Sachkunde abgelegt haben, bringen einen erheblichen Teil ihrer Zeit und ihres Geldes auf, um sich für den Natur-, Gewässer- und Artenschutz zu engagieren. Statt Umweltschutz am grünen Tisch zu gestalten, muss wieder mehr Verantwortung übertragen werden auf diejenigen, die sich wirklich in der Natur auskennen. Für uns gilt das Prinzip „Schützen durch Nützen“.
DIE LINKE: Schutz und Nutzung sind überhaupt kein Gegensatz, sondern gehen Hand in Hand. Oft sind Gewässer wie zum Beispiel Baggerseen erst durch jahrelange Pflege der Pächterinnen und Pächter in einen schützenswerten Zustand gebracht worden. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei der HU Berlin hat das in Niedersachsen untersucht und festgestellt, dass von Anglerinnen und Anglern betreute Gewässer eine höhere gewässertypspezifische Fischartenvielfalt aufweisen als andere, und gleichzeitig, trotz der intensiveren Nutzung, kein Unterschied in der Artenvielfalt bei Insekten, Pflanzen, Vögel oder Amphibien besteht. Leider wird bei der Ausweisung von Schutzgebieten zu selten untersucht, ob und inwieweit eine Störung durch Anglerinnen und Angler überhaupt existiert, die Störung wird einfach angenommen. Das darf nicht sein. Jede Naturschutzbehörde sollte froh darüber sein, wenn Anglerinnen und Angler sich um Gewässer kümmern. Wer Angelverbote festlegt, sollte genau begründen müssen, auf welchen Erkenntnissen man von einer Störung ausgeht.
AFD: Aus unserer Sicht lassen sich der Schutz und die Nutzung der Natur durch Angler sehr gut vereinbaren. Insbesondere weil die meisten fischreichen Gewässer in den vergangenen Jahren und Jahrhunderten überhaupt erst durch die Nutzung durch Angler entstanden sind. Die aktive fischereiliche Nutzung spielt eine entscheidende Rolle für die Hege und Pflege der Gewässer.
Quelle : Wahlprüfsteine des DAFV zur Bundestagswahl 2021