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Artenschutz unter der Wasseroberfläche
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bleibt wohl Utopie. Die Artenvielfalt unter Wasser nimmt insbesondere im Süßwasser in Rekordgeschwindigkeit ab. Zahlreiche Gremien streiten über Detailfragen. Hat ihre Partei eine Vision diese Entwicklung zu durchbrechen?
SPD: Wir halten an den Zielen der WRRL fest – auch wenn die Umsetzung länger dauern wird als ursprünglich vorgesehen. Mit dem Auenprogramm im Rahmen des „Blauen Bandes“ wurden erste Schritte zur Umsetzung der WRRL an Bundeswasserstraßen getan und werden fortgesetzt. Auch die Novelle der Düngeverordnung und die Abstandsregelungen von Ackerland zu Gewässern tragen zur Verbesserung der Situation der Gewässer bei. Allerdings werden in den kommenden Jahren noch viele weitere Maßnahmen notwendig sein, um die Gewässerqualität zu verbessern.
CDU/CSU: CDU und CSU wollen, dass der nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand so schnell wie möglich in allen Gewässern erreicht wird. Dafür muss mit Nachdruck an der Durchgängigkeit des Gewässernetzes gearbeitet werden. Wo immer möglich und sinnvoll, gilt es, natürliche und naturnahe Strukturen im Interesse des Arten- und Lebensraumschutz sicherzustellen. Die konkreten Maßnahmen müssen standortangepasst nach fachlichen Kriterien erfolgen. Im Wesentlichen geht es um die ökologische Ausgestaltung der Wasserkraftanlagen durch Fischaufstiegs- und ‑abstiegsanlagen, ökologisch verträgliche Turbinentypen usw. sowie eine ausreichende Mindestwasserführung. An den Bundeswasserstraßen sind zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Durchgängigkeit schon umfangreiche Planungen und Maßnahmen vorgenommen worden.
GRÜNE: Wir GRÜNE wollen insbesondere durch eine deutlich verbesserte Finanzierung bei der Renaturierung von Flüssen neuen Schwung in die Umsetzung der WRRL bringen. Ein naturnaher Zustand unserer Gewässer ist auch mitentscheidend für eine wirksame Klimavorsorge in Zeiten zunehmender Folgen der Klimakrise.
FDP: Durch das „Gesetz über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ erhielt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes die Zuständigkeit, die Binnenwasserstraßen des Bundes wasserwirtschaftlich auszubauen, soweit dieser Ausbau zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Sie ist damit nun in der Verantwortung, einen Beitrag für die Erreichung der EU-weiten Ziele zum Erhalt der Gewässerökosysteme wie der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer zu leisten. Der Bund muss zusätzliche Flächen für Fischaufstiegshilfen zur Verfügung stellen, wo dies erforderlich ist. Auch in den Ländern setzen wir uns dafür ein, die Einrichtung von Fischaufstiegs- und Fischabstiegshilfen sowie von Rechen und weiteren technischen Nachrüstungen an bestehenden Querbauten und Anlagen zu fördern.
DIE LINKE: Eigentlich hatten sich die EU-Mitgliedsländer mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 geeinigt, bis 2015 alle Gewässer in einem guten Zustand zu versetzen und jede Verschlechterung zu unterlassen. Die Ambitionen der letzten Bundesregierungen waren so gering, dass für 90 Prozent aller Flüsse in Deutschland eine Verlängerung bis 2027 beantragt werden musste. Um einen guten Zustand zu erreichen, müssen die personellen und finanziellen Kapazitäten der zuständigen Behörden erheblich gestärkt werden. Für Fördermittel vom Bund wollen wir den Eigenanteil streichen, denn der Gewässerschutz darf kein Luxusgut sein. Schädliche Subventionen müssen gestrichen werden. Für die Umsetzung der WRRL sind alle Politikbereiche verantwortlich. Zum Beispiel wird allein schon aufgrund der Quecksilbereinträge aus der Kohleverbrennung in Deutschland in keinem Fluss ein guter chemischer Zustand erreicht. Der Kohleausstieg muss auch deswegen auf 2030 vorgezogen und die Energiewende naturverträglich beschleunigt werden.
AFD: Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verfolgt grundsätzlich die richtigen Ziele und wir begrüßen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ausdrücklich. Das Hauptproblem dürfte sein, dass die natürlichen Gewässer in der Vergangenheit allesamt begradigt worden sind und dadurch die Ökologie zusammengebrochen ist. Auch die Gewässereutrophierung dürfte in einigen Regionen eine Rolle spielen. Die Wasserrahmenrichtlinie gibt vor, die Gewässer bis 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu überführen. Außerdem gilt für alle Gewässer ein Verschlechterungsverbot. Zur Erreichung dieser Ziele sind auf jeden Fall noch erhebliche Kraftanstrengungen nötig. Die AfD befürwortet grundsätzlich anreizbasierte Maßnahmen und weniger Bürokratie.
Quelle : Wahlprüfsteine des DAFV zur Bundestagswahl 2021